Aktuelle Erkenntnisse des BFG und des VwGH befassen sich mit der Frage, in welchem Umfang KöR bei gemischt entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Im Fokus steht dabei der Betrieb öffentlicher WC-Anlagen, die sowohl gegen Entgelt als auch unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund die Voraussetzungen und den Umfang des Vorsteuerabzugs.*

