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Vorsteuerabzug bei teilweise unentgeltlicher Leistung eines BgA

Steuerrecht AktuellMag. Maximilian PflugerÖStZ 2026/197ÖStZ 2026, 223 Heft 9 v. 4.5.2026

Aktuelle Erkenntnisse des BFG und des VwGH befassen sich mit der Frage, in welchem Umfang KöR bei gemischt entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Im Fokus steht dabei der Betrieb öffentlicher WC-Anlagen, die sowohl gegen Entgelt als auch unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund die Voraussetzungen und den Umfang des Vorsteuerabzugs.**Der Autor dankt Univ.-Prof.in Dr.in Karoline Spies für die kritische Durchsicht des Manuskripts und die wertvollen Anregungen.

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