Die Beurteilung der Unternehmereigenschaft einer Holding in der Umsatzsteuer als notwendige Vorfrage für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug sei seit jeher Dreh- und Angelpunkt zahlreicher Diskussionen. Gerade die Rsp des EuGH zu den Grenzen der wirtschaftlichen Tätigkeit habe die Diskussion um die Vorsteuerabzugsberechtigung von Holdings befeuert. Zwar habe der EuGH nunmehr eine Linie des Möglichen vorgezeichnet. Doch verbleibe hinsichtlich der Frage nach der Methodik der Vorsteueraufteilung ein maßgeblicher Spielraum bei den MS. Der Beitrag widmet sich eben diesem Mosaik an Methoden zur Vorsteueraufteilung bei der Ausführung nicht-wirtschaftlicher Tätigkeiten und gibt einen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie praktischen Handlungsfelder. Als Veranschaulichungsbeispiel wird die Tätigkeit einer gemischten Holding herangezogen.

