Funktionsverlagerungen würden häufig ein erhebliches Risiko von Doppelbesteuerungskonflikten bergen. International agierende Unternehmensgruppen seien sowohl von unterschiedlichen Vorschriften und Rechtsmeinungen in den verschiedenen Ländern betroffen als auch von dem Umstand, dass Konzernstrukturänderungen gerne zum Anlass genommen würden, das abgebende Unternehmen einer letztmaligen umfassenden Besteuerung zu unterziehen. Mit dem finalen Wartungserlass 2025 (VPR WE 2025) der Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) seien die VPR 2021 - neben zahlreichen weiteren Anpassungen - im Bereich der Konzernstrukturänderungen bzw Funktionsverlagerungen überarbeitet und um praxisrelevante Klarstellungen erweitert worden, die ein Stück weit dazu dienen würden, eine bessere Harmonisierung mit internationalen Standards herzustellen. Die Änderungen entsprächen inhaltlich, mit geringfügigen redaktionellen Anpassungen, dem Begutachtungsentwurf.

