Derzeit werde politisch intensiv das Regierungsvorhaben der steuerlichen Begünstigung von "Arbeiten im Alter" diskutiert. Nach dem Regierungsprogramm solle "für Personen in einer echten Alterspension (keine vorzeitige Alterspension) [....] das Zuverdiensteinkommen [...] mit 25 % endbesteuert (Abzugssteuer) werden". Da die Steuerbegünstigung mit der Regelpension verknüpft sei, ziele das Regierungsvorhaben nicht auf das Hinausschieben des tatsächlichen Pensionsantrittsalters ab. Das angeführte Vorhaben sei vielmehr als eine Steuerbegünstigung für "Arbeiten im Alter" anzusehen und schaffe damit eine im Einkommensteuerrecht völlig neuartige Differenzierung nach dem Alter. Die Autoren stellen die Frage, warum in der derzeitigen budgetären Lage den Pensionisten, die weiterarbeiten wollen und können, ein Steuergeschenk gemacht werden solle.

