Der Liquiditätsverbund stelle ein System eines gemeinsamen Liquiditätsausgleichs in einem Bankenverbund dar. Dazu müssten Kreditinstitute Liquiditätsreserven leisten, wenn sie sich an ein Zentralinstitut anschließen würden. Dafür würden sie in einem potenziellen Bedarfsfall Liquiditätsunterstützung durch das Zentralinstitut erhalten. Der Beitrag untersucht die Abzugsfähigkeit der geleisteten Liquiditätsreserven vor dem Hintergrund einer jüngeren Entscheidung des VwGH.

