Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern, BGBl I 2025/98, wurde die im Regierungsprogramm 2025-2029 vorgesehene Maßnahme "Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien" umgesetzt, indem für die Vermietung von besonders repräsentativen Grundstücken für Wohnzwecke eine zwingende unechte Steuerbefreiung vorgesehen wurde, wobei das Recht auf Vorsteuerabzug nicht mehr ausgeübt werden kann.

