Durch das BGBl I 2025/25 sei bei der einkommensteuerlichen Basispauschalierung die Umsatzgrenze für 2025 auf 320.000 € (420.000 € ab 2026) sowie die pauschalen Betriebsausgaben auf 13,5 % (15 % ab 2026) der Umsätze erhöht worden. Entsprechend der Erhöhung der Umsatzgrenze für die Anwendung der einkommensteuerlichen Basispauschalierung sei auch die umsatzsteuerliche Vorsteuerpauschalierung angepasst worden (Höchstbetrag für Vorsteuerpauschale für 2025 iHv 5.760 € bzw 7.560 € ab 2026).

