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Änderungen bei der Betriebsausgabenpauschalierung und bei der Vorsteuerpauschalierung durch das Budgetbegleitgesetz 2025 - kritische Würdigung und Ausblick (Fuchs, AFS 4/2025, S. 122)

Artikelrundschau September 2025 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/103ÖStZ 2026, 134 Heft 5 v. 13.3.2026

Durch das BGBl I 2025/25 sei bei der einkommensteuerlichen Basispauschalierung die Umsatzgrenze für 2025 auf 320.000 € (420.000 € ab 2026) sowie die pauschalen Betriebsausgaben auf 13,5 % (15 % ab 2026) der Umsätze erhöht worden. Entsprechend der Erhöhung der Umsatzgrenze für die Anwendung der einkommensteuerlichen Basispauschalierung sei auch die umsatzsteuerliche Vorsteuerpauschalierung angepasst worden (Höchstbetrag für Vorsteuerpauschale für 2025 iHv 5.760 € bzw 7.560 € ab 2026).

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