Am 21. 1. 2026 habe der NR das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) beschlossen, knapp ein Jahr nach dem Begutachtungsverfahren und mehr als eineinhalb Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist der entsprechenden EU-RL (CSRD). Damit werde die nichtfinanzielle Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen für Unternehmen im bisherigen Anwendungsbereich zu einer umfangreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgebaut. Ein Inkrafttreten werde für Februar 2026 erwartet. Der Beitrag stellt diese und weitere Neuerungen im Bereich der Unternehmensberichterstattung vor, die mit dem NaBeG beschlossen wurden.

