Mit dem Erlass des BMF vom 10. 12. 2025, 2025-0.986.432, BMF-AV 176/2025, sei die jährliche Wartung der UStR 2000 erfolgt. Im Rahmen der laufenden Wartung seien insb die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das BSMG 2025, BGBl I 2025/7, und das BBG 2025, BGBl I 2025/25, aufgenommen worden. Weiters seien Fachinformationen des BMF eingearbeitet und Aussagen in den UStR zu überholten Rechtslagen gestrichen worden. Im Beitrag werden ua neue Aussagen iBa die Steuerbarkeit von Umsätzen, Organschaften iZm dem Restrukturierungsverfahren und Steuerbefreiungen (zB Bildungsleistungen) näher dargestellt und erläutert.

