Jüngste strafprozessrechtliche Reformen würden auf Inhalt und Umfang von Ermittlungsakten insb betr Datenträger und Daten fokussieren. Generell sei ein rechtlich niederschwelliger Zugang zum Verfahrensakt zentral für ein rechtsstaatlich-faires Informationsgleichgewicht zwischen Behörden und Beschuldigten. Entstünden dennoch praktische Hürden bei der Akteneinsicht, könnten sich Beschuldigte auf die im Beitrag skizzierten Grundrechtsgarantien berufen.

