Der BFH habe mit Urteilen vom 12. 11. 2025, II R 3/25, II R 31/24 und II R 25/24 entschieden, dass das neue Bewertungsrecht zur Grundsteuer im sog "Bundesmodell" (Bewertungsgesetz/BewG idF Grundsteuer-Reformgesetz), das seit dem 1. 1. 2025 in 11 Bundesländern angewendet werde und Basis für die Berechnung der Grundsteuerwerte sei, formell und materiell verfassungsgemäß sei. Eine Aussetzung und Vorlage des Verfahrens an das BVerfG nach Art 100 Abs 1 GG habe der BFH abgelehnt, weil der Senat nicht davon überzeugt sei, dass die der Feststellung des Grundsteuerwerts zugrunde liegenden Bewertungsvorschriften gegen Verfassungsrecht verstießen.

