Nach der Budgetrede des Finanzministers am 10. 6. 2026 hat der Nationalrat das Budgetmaßnahmengesetz 2026 (RV 19. 5. 2026, 504 BlgNR 28. GP ) beschlossen und damit erste Konsolidierungsmaßnahmen fixiert. Mit dem in BGBl I 2026/43 vom 30. 6. 2026 kundgemachten Paket (Änderung von EStG, UStG, FinStrG, GebG, StVG, RGV und PrAG) werden einige steuerliche Maßnahmen, eine Reduktion des Beförderungszuschusses im Bundesdienst, eine Reduktion der Arbeitsvergütung für Strafgefangene sowie einige nicht unmittelbar budgetrelevante Maßnahmen (zB Vereinfachung der Preisauszeichnung bei Beherbergungsbetrieben) umgesetzt.

