Der UmgrStR-WE 2025 enthalte Änderungen, die sich insb aus dem Abgabenänderungsgesetz 2024, der VO des BM für Finanzen über die Meldung einer Umgründung nach § 13 Abs 1 des UmgrStG und dem GenRÄG 2024 ergäben. Des Weiteren seien Anpassungen mit Bezug auf aktuelle Rsp vorgenommen sowie ergänzende und klarstellende Erläuterungen eingearbeitet worden. Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen der UmgrStR durch den UmgrStR-WE 2025 zusammenfassend dar.

