Der UmgrStR-WE 2025 sei - nach einer großzügigen Begutachtungsfrist - Ende Dezember 2025 in der finalen Fassung veröffentlicht worden. Darin würden die UmgrStR praxisrelevante Aussagen zur strukturierten Meldung von Umgründungen treffen und eine Reihe spannender Fragestellungen verarbeiten, die im Laufe des letzten Jahres an das BMF herangetragen worden seien.

