Dienstleister von Kryptowerten (Crypto-Asset Service Providers - CASP) würden in den globalen automatischen Informationsaustausch eingebunden, der Common Reporting Standard (CRS) der OECD werde auf E-Geld und digitale Währungen erweitert und die bestehenden automatischen Informationsaustauschregime würden novelliert. Was einmal DAC 8 Umsetzungsgesetz heißen sollte, sei am 23. 12. 2025 als BBKG 2025 Teil Daten mit BGBl I 2025/96 veröffentlicht worden. Im Wesentlichen sei dadurch der unionsrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung von DAC 8 entsprochen. Das BBKG 2025 Teil Daten enthalte das neue Krypto-MPfG, den CRS 2.0. zur Novellierung des GMSG sowie Detailaktualisierungen und Anpassungen der älteren automatischen Informationsaustauschregime.

