Im November 2025 habe die OECD eine Aktualisierung des OECD-MA veröffentlicht (zum ersten Mal seit 2017). Der OECD-Kommentar zu Art 5 enthalte nun neue Leitlinien zu den Umständen, unter denen ein Homeoffice eine Betriebsstätte iSv Art 5 Abs 1 darstelle. Diese Leitlinien hätten auch Auswirkungen auf die österr Verwaltungspraxis. Die Autoren analysieren die neuen Aussagen und reflektieren über die zu erwartenden Änderungen in der aktuellen österr Verwaltungspraxis.

