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Die neuen Regelungen für Liquids für elektronische Zigaretten und Nikotinbeutel

Steuerrecht AktuellMag.a Brigitte Leitgeb, LL.M.ÖStZ 2026/247ÖStZ 2026, 279 Heft 11 v. 2.6.2026

Seit dem 1. April 2026 unterliegen auch Liquids für elektronische Zigaretten (E-Liquids) und Nikotinbeutel als tabakverwandte Produkte der Tabaksteuer und das Tabakmonopolgesetz 1996 findet auf sie Anwendung. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die neue Rechtslage.

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