Seit dem 1. April 2026 unterliegen auch Liquids für elektronische Zigaretten (E-Liquids) und Nikotinbeutel als tabakverwandte Produkte der Tabaksteuer und das Tabakmonopolgesetz 1996 findet auf sie Anwendung. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die neue Rechtslage.

