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Treaty Override - Unzulässige Richtervorlage (Stahlschmidt, RdW 2025/650, S. 861)

Artikelrundschau Dezember 2025 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/225ÖStZ 2026, 267 Heft 10 v. 19.5.2026

Das BVerfG habe mit Beschluss vom 21. 10. 2025, veröffentlicht am 12. 11. 2025, die Vorlage des BFH betr zwei Vorschriften des internationalen Steuerrechts, namentlich § 50d Abs 9 Satz 1 Nr 2 dEStG mit der zusammenhängenden Anwendungsbestimmung nach § 50d Abs 9 Satz 3 dEStG, für unzulässig erklärt. Damit habe das BVerfG den Ausschluss der Anwendung der in einem DBA vereinbarten Ausnahmen von der dt Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen, sogenannter "Treaty Override", für verfassungsmäßig erklärt.

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