In Teil 3 des FAQ-Katalogs zum Mindestbesteuerungsgesetz vom 12. 5. 2026 beantwortet das BMF auf seiner Homepage nun Fragen der KSW zu den Mitteilungen gemäß § 69 Abs 3 und § 70 Abs 2 MinBestG, die eine Zentralisierung der Einreichverpflichtung des Mindeststeuerberichts ermöglichen. Die Mitteilung 1 ist nur erforderlich, wenn der Mindeststeuerbericht im Inland durch die benannte örtliche Einheit oder die als berichtspflichtig benannte Einheit eingereicht wird. Die Mitteilung 2 ist nur erforderlich, wenn der Mindeststeuerbericht von der obersten Muttergesellschaft oder der als berichtspflichtig benannten Einheit im Ausland eingereicht wird.

