Misslungene Dreiecksgeschäfte oder falsch bewertete Reihengeschäfte kämen insbesondere im Zuge von Betriebsprüfungen immer wieder zum Vorschein. In seinem Urteil vom 8. 12. 2022, C-247/21, Luxury Trust Automobil GmbH, habe der EuGH einige mit Spannung erwartete Antworten zu diesem Thema veröffentlicht.

