Die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften (im Folgenden: PersGes), die in einem Staat errichtet worden sind, deren Gesellschafter jedoch in einem anderen Staat ansässig sind, zählt zu den umstrittensten Problemstellungen im internationalen Steuerecht. Insb dann, wenn die beteiligten Staaten auf solche Rechtsgebilde unterschiedliche Ertragsteuerkonzepte anwenden, oder es PersGes im Sinne einer rechtsformneutralen Besteuerung ermöglichen, wie Kapitalgesellschaften besteuert zu werden und damit Einkünfte in zwei (oder mehreren) Staaten verschiedenen Personen zugerechnet werden. Ausländische PersGes können unter ganz bestimmten Voraussetzungen aber auch zu steuerplanerischen Zwecken genutzt werden. Der vorliegende Beitrag fasst die derzeitige österreichische Sichtweise der Besteuerung grenzüberschreitender PersGes zusammen, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Verwaltungspraxis und der Ausführungen der Anfang Oktober 2021 veröffentlichten österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021.1