Ungeachtet sonstiger Streitigkeiten im Parlament, habe der Gesetzgeber die pandemiebedingten gesellschaftsrechtlichen Erleichterungen für Generalversammlungen, Hauptversammlungen uÄ sowie für die Fristen iZm der Aufstellung, Feststellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses verlängert.