In der Praxis habe ein deutlicher Anstieg an Finanzstrafverfahren aufgrund von WiEReG-Pflichtverletzungen beobachtet werden können. Eine mögliche Erklärung sei, dass der Registerbehörde vielschichtige Überprüfungsmechanismen zur Verfügung stünden und durch automationsunterstützte Abgleiche und Verfahren Pflichtverletzungen relativ rasch und einfach festgestellt werden könnten. Fraglich sei, ob die einzelnen Meldeverletzungen finanzstrafrechtlich relevant sind. Dies hänge nur mehr von der Beurteilung der subjektiven Tatseite ab.