Wie der Medienberichterstattung zu entnehmen war, fand am 6. 10. 2021 im der breiten Öffentlichkeit als "Ibiza-Verfahren" bekannten und von der WKStA geführten Ermittlungsverfahren eine Vielzahl von Durchsuchungen von Orten verbunden mit Standortpeilungen zum Zweck der Sicherstellung von auf Datenträgern gespeicherten Informationen statt, gegen deren gerichtliche Bewilligung sowohl einzelne Beschuldigte als auch die Rechtsschutzbeauftragte Beschwerde erhoben haben. Im Beitrag wird zunächst der gesetzliche Rahmen für die Sicherstellung von auf Daten gespeicherten Informationen und den damit zusammenhängenden weiteren Zwangsmaßnahmen dargelegt. Abschließend wird auf die daraus resultierenden praktischen Problemstellungen und aktuellen Herausforderungen eingegangen, vor denen vor allem der Gesetzgeber derzeit steht.