Der Gesetzesentwurf der Ökosozialen Steuerreform sehe eine neue steuerbegünstigte Mitarbeitergewinnbeteiligung vor. Sie ermögliche unter gewissen Voraussetzungen, Mitarbeiter jährlich einkommensteuerfrei mit bis zu 3.000 € am Gewinn partizipieren zu lassen. Die Befreiung erstrecke sich nur auf die Einkommensteuer. Sozialversicherung und Lohnnebenkosten fallen weiterhin an.