Die im Ministerratsvortrag vom 6. 10. 2021 angekündigte "größte Steuerentlastung in der 2. Republik", bezogen auf die bevorstehende Ökosoziale Steuerreform Österreichs, bringe aus Sicht der Unternehmensbesteuerung einige Veränderungen mit sich: Neben einer schrittweisen KöSt-Senkung und der erneuten Anhebung der GWG-Grenze solle zudem der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag gem § 10 EStG erhöht und ein neuer Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens eingeführt werden. Letztere Maßnahme steht im Fokus des Beitrags, der insb das Zusammenspiel von Investitionsfreibetrag und (investitionsbedingtem) Gewinnfreibetrag kritisch analysiert.