Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022/I) bestätige die österr Bundesregierung die Bekämpfung der Klimakrise als ein zentrales Anliegen. Im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 sei ein klimaneutrales Ö als Ziel bis spätestens 2040 festgelegt worden. Darin bekenne sich die Bundesregierung außerdem zu einer Steuerreform, die ua Kostenwahrheit in Bezug auf CO2-Emissionen herstelle. Klimaschutzfördernde Maßnahmen seien Teil des ÖkoStRefG 2022/I. Die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele seien keine österr Besonderheit. Sie seien in einen globalen und europäischen Kontext gebettet, der einen Paradigmenwechsel im Abgabenrecht vermuten lasse. Es zeige sich, dass Steuern gerade in der Klimapolitik zunehmend die Funktion von Preis- und Lenkungsinstrumenten einnehmen und dass deren Finanzierungsfunktion zurücktrete.