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Versicherungsentschädigung, Betriebsgebäude (Brand), besonderer Steuersatz möglich

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2022/104ÖStZ 2022, 111 Heft 4 v. 2.3.2022

EStG 1988: § 30a Abs 1 und Abs 3

VwGH 22. 9. 2021, Ra 2020/15/0003

Werden aufgrund einer Sachversicherung für Gegenstände des Betriebsvermögens Versicherungsentschädigungen zur Abgeltung von an diesen Gegenständen eingetretenen Schäden gewährt, führt dies nach stRsp zu Betriebseinnahmen (vgl zB VwGH 19. 3. 2002, 96/14/0087; 24. 4. 2014, 2011/15/0197). IdS waren im vorliegenden Fall die nach dem Brand eines Gasthauses im Jahr 2014 erhaltenen Leistungen aus der betrieblichen Feuerversicherung (pauschale Entschädigung von insgesamt 400.000 €) im Streitjahr 2014 auch steuerlich (im Rahmen der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs 1 EStG 1988) zu erfassen.

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