Brennen Betriebsgebäude ab und zahlen Versicherungen Ersatzleistungen für den Brandschaden, stellt sich die Frage, wie diese Ersatzleistungen in der Einkommensteuer zu erfassen sind. Der VwGH bejaht eine analoge Anwendung der linearen ImmoESt auf die durch einen Brand realisierten stillen Reserven. Offen bleibt, inwieweit das Abzugsverbot nach § 6 Z 2 lit d EStG für die durch den Brand verursachte Abschreibung für eine außergewöhnliche technische Abnutzung oder Teilwertabschreibung greift. Der Beitrag untersucht diese Frage im Licht einer systematisch und teleologisch konsistenten Einmalerfassung.