Der VwGH sei betreffend die Optionsmöglichkeit bei Geschäftsraumvermietung im Fall einer − mit Einzelrechtsnachfolge verbundenen − entgeltlichen Übertragung eines Gebäudes zu einem überraschenden Ergebnis gekommen. Der VwGH hob die Entscheidung des BFG in der Frage der Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung vollinhaltlich auf und erteilte somit der Weitergeltung der Altregelung bei einem Asset Deal eine Absage. Damit habe der VwGH eine seit fast zehn Jahren bestehende Zweifelsfrage zu einer finalen Antwort geführt.