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Kontoregistereinsicht nach § 4 Abs 1 Z 2 Kontenregistergesetz als Ermittlungshandlung der Finanzstrafbehörde - kein Akt der unmittelbaren behördlichen Befehls- und Zwangsgewalt (Schmutzer, BFGjournal 11-12/2021, S. 406)

Artikelrundschau Dezember 2021 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/75ÖStZ 2022, 73 Heft 3 v. 16.2.2022

Eine Kontoregistereinsicht in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren stelle eine finanzstrafrechtliche Ermittlungshandlung dar, die als das Verfahren betreffende Anordnung nicht abgesondert mit Beschwerde bekämpfbar sei. Sie könne erst mit einer Beschwerde gegen das das Verfahren abschließende Erkenntnis (Bescheid) angefochten werden.

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