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Erlassung eines vorläufigen Feststellungbescheides ohne Vorliegen einer objektiven Ungewissheit (Ryda, BFGjournal 11-12/2021, S. 399)

Artikelrundschau Dezember 2021 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/73ÖStZ 2022, 72 Heft 3 v. 16.2.2022

Eine vorläufige Erlassung eines Feststellungsbescheides ohne Vorliegen einer objektiven Ungewissheit bewirke, dass die Verjährungsfrist für die abgeleitete Abgabe mit Ablauf des Jahres der Erlassung vorgenannten Feststellungsbescheides in Gang gesetzt werde.

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