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Ablehnungsantrag wegen angeblicher Befangenheit (Fischerlehner/Oberlaber, BFGjournal 10/2022, S. 326)

Artikelrundschau Oktober 2022 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/678ÖStZ 2022, 681 Heft 23 v. 13.12.2022

Gem § 268 Abs 1 BAO stehe den Parteien das Recht zu, den Einzelrichter oder ein Mitglied des Senates mit der Begründung abzulehnen, dass einer der im § 76 Abs 1 aufgezählten Befangenheitsgründe vorliege. Wenn der zuständige Richter lediglich in einem Beschluss zu erkennen gegeben habe, dass er bei unveränderter Sachlage der Rechtsmeinung des VwGH zu folgen beabsichtige, könne dies noch keinen Befangenheitsgrund darstellen.

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