Unternehmer, die Bauleistungen in D erbringen oder beziehen, würden mit dem Bausteuerabzug von 15 % konfrontiert. Mittels einer Freistellungsbescheinigung könne der Steuerabzug vermieden werden. Am 19. 7. 2022 habe das dBMF ein überarbeitetes Schreiben zum Bausteuerabzug veröffentlicht.