Bauwerke werden vielfach in einem komplexen Zusammenspiel vieler Unternehmer und Subunternehmer errichtet. § 19 Abs 1a UStG1 verankert ein spezielles "reverse charge" in einer Kette von Bauunternehmern, um Abgabenausfälle durch Insolvenzen und Abgabenhinterziehungen zu verhindern. Der Begriff der "Bauleistungen" wird analysiert und systematisch und teleologisch konsistent ausgelegt.