Das AbgÄG 2022 enthalte ua eine neue und detaillierte Form der KESt-Bescheinigung (Steuerreporting) sowie eine Verschärfung von Aufzeichnungspflichten bei nicht endbesteuerten Kapitaleinkünften, welche nicht zu unterschätzen sei.
Das AbgÄG 2022 enthalte ua eine neue und detaillierte Form der KESt-Bescheinigung (Steuerreporting) sowie eine Verschärfung von Aufzeichnungspflichten bei nicht endbesteuerten Kapitaleinkünften, welche nicht zu unterschätzen sei.