Der EuGH hat die Anpassung österreichischer Familienleistungen an ausländische Preisniveaus in Abhängigkeit vom Wohnstaat eines Kindes als unionsrechtswidrig beurteilte. Diese Indexierung betraf die Familienbeihilfe und die kinderbezogenen Absetzbeträge. Das EuGH-Urteil hätte für die Rechtspraxis einige schwer zu beantwortende Folgefragen aufgeworfen. Mit BGBl I 2022/135 sei eine normative Lösung zur Beseitigung der unionsrechtswidrigen Regelungen verabschiedet worden. Der Autor setzt das Urteil und seine Folgen ins Zentrum seines Beitrags.