Mit Erk v 8. 3. 2022, Ro 2019/15/0184 sprach der VwGH aus, dass die mit dem Ausschluss ausländischer Zahlungsstellen von der Möglichkeit, einen freiwilligen KESt-Abzug bei Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten vorzunehmen, einen ungerechtfertigten Verstoß gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit dar-
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