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Zu- und Abflussprinzip bei Unterhaltsabsetzbetrag nicht anzuwenden (Pamperl, BFGjournal 9/2022, S. 272)

Artikelrundschau September 2022 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/639ÖStZ 2022, 658 Heft 22 v. 6.12.2022

Das BFG habe sich mit der Frage beschäftigt, ob ein zu viel geleisteter Unterhalt aus dem Vorjahr, der für Unterhaltszahlungen im Folgejahr verwendet wird, einen Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag im Folgejahr vermittelt oder ob das Zu- und Abflussprinzip greift. Die Autorin erörtert die Frage, ob das Zu- und Abflussprinzip bei Nachzahlungen von Unterhaltsleistungen anwendbar ist.

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