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KESt-Erstattung bei Cum-/Ex-Geschäften nur für den wirtschaftlichen Eigentümer im Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses (Tumpel, SWK 25/2022, S. 998)

Artikelrundschau September 2022 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/635ÖStZ 2022, 658 Heft 22 v. 6.12.2022

Der VwGH habe über die Rückerstattung von KESt bei sog Cum-/Ex-Geschäften entschieden. Das BMF habe durch eine Information zur Rückerstattung der KESt an beschränkt Steuerpflichtige die Ansicht vertreten, dass auf den Depotbestand am Ende des letzten Cum-Tages abzustellen sei. Das BFG habe diese Rechtsauffassung für außerbörsliche Geschäfte grundsätzlich gestützt. Nunmehr habe der VwGH die ordentliche Revision gegen dieses Erkenntnis mit einer anderen Begründung als das BFG als unbegründet abgewiesen.

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