Die Forschungsprämie stelle ein wichtiges Instrument zur Förderung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Ö dar. Im Gegensatz zu D, wo nur die Berücksichtigung von Personalaufwendungen (inkl eines fiktiven Unternehmerlohns) in der Höhe von max 2.000.000 € in der Bemessungsgrundlage der "Forschungsprämie" erlaubt sei, fördere Ö im Bereich der eigenbetrieblichen Forschung sowohl Löhne und Gehälter als auch Gemeinkosten, Finanzierungsaufwendungen sowie unmittelbare Aufwendungen und Investitionen, die mit Forschung und Entwicklung in Zusammenhang stehen, ohne hierfür eine Deckelung vorzusehen. Um weiterhin verstärkt die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Ö zu fördern und gleichzeitig wichtige Investitionsanreize für den Standort zu schaffen, seien durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) neue Maßnahmen im Bereich der Forschungsprämie umgesetzt worden, die durch Änderungen im Gesetz und in der Forschungsprämienverordnung zu Vorteilen bei Forschungsunternehmen führen sollten. Im Beitrag werden die drei neuen Maßnahmen erläutert und analysiert. Zudem werden die Auswirkungen der Änderungen auf die Bilanzierung der Forschungsprämie dargelegt.