Der Prozentsatz, der gem § 5 Sachbezugswerteverordnung iVm § 3 Abs 1 Z 20 EStG als Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2023 1 %. Erlass des BMF 3. 11. 2022, 2022-0.750.374.