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Zinsenersparnis 2023 aus Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2022/628ÖStZ 2022, 636 Heft 22 v. 6.12.2022

Der Prozentsatz, der gem § 5 Sachbezugswerteverordnung iVm § 3 Abs 1 Z 20 EStG als Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2023 1 %. Erlass des BMF 3. 11. 2022, 2022-0.750.374.

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