Aufgrund der äußerst engen Auslegung und Behandlung des § 29 FinStrG als Ausnahmeregelung durch die Höchstgerichte führen zahlreiche Selbstanzeigen nicht zum gewünschten Ziel, nämlich der Strafbefreiung. Die Checkliste stellt eine Aktualisierung des Beitrags aus dem Jahr 2015 (ZWF 2015, 10) dar und will dazu dienen, die häufigsten Fehler zu vermeiden. Sie ersetzt jedoch keinesfalls die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Einzelfall.