Die Energiepreispauschale sei Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022 v 23. 5. 2022 (BGBl I 2022, 749), das in wichtigen Teilen bereits dargestellt worden sei (RdW 2022/290, 366). Die - idR steuerpflichtige - einmalige Pauschale iHv 300 € entstehe am 1. 9. 2022. Sie werde allen Berufstätigen in voller Höhe gewährt - also auch dann, wenn die Anspruchsberechtigung nur an wenigen Tagen im Jahr 2022 bestehe. Im Beitrag wird auf die Details der Pauschale eingegangen.