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Die Energiepreispauschale (Eversloh, RdW 2022/533, S. 655)

Artikelrundschau September 2022 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/609ÖStZ 2022, 624 Heft 21 v. 29.11.2022

Die Energiepreispauschale sei Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022 v 23. 5. 2022 (BGBl I 2022, 749), das in wichtigen Teilen bereits dargestellt worden sei (RdW 2022/290, 366). Die - idR steuerpflichtige - einmalige Pauschale iHv 300 € entstehe am 1. 9. 2022. Sie werde allen Berufstätigen in voller Höhe gewährt - also auch dann, wenn die Anspruchsberechtigung nur an wenigen Tagen im Jahr 2022 bestehe. Im Beitrag wird auf die Details der Pauschale eingegangen.

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