Mit dem kürzlich erlassenen AbgÄG 2022 habe der österr Gesetzgeber neue und ausdrückliche Bestimmung eingeführt, die als Verfahrensgrundlage für die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs in Bezug auf Quellensteuern dienen solle. Die Neuregelung soll ab 1. 1. 2023 gelten. Die Autoren geben einen ersten Überblick und setzen sich kritisch mit dem neu eingeführten § 240 Abs 4 BAO auseinander.