Photovoltaikanlagen erfreuen sich einer verstärkten Nachfrage: Nicht nur Unternehmungen trachten nach Unabhängigkeit ihrer Energieversorgung und produzieren zunehmend ihren eigenen grünen Strom. Auch und vor allem Private bestücken die Dächer und Fassaden ihrer Häuser mit Photovoltaikanlagen. Die damit verbundenen steuerlichen Probleme würden vielfach erst erkannt, wenn die Investition umgesetzt sei und der erste Strom produziert werde. Im AbgÄG 2022 habe der Gesetzgeber nun mit einer einkommensteuerlichen Befreiung reagiert, die schon für 2022 in Geltung stehe.